Eine vollständige Interpretation der neuen Mikromobilitätsvorschriften der EU für 2026: Geschwindigkeitsbegrenzungen, Helme und Gesetzesvorlagen für gemeinsame Räume
Das explosionsartige Wachstum von Mikromobilitätsgeräten hat auch zu einer raschen Verschärfung der Gesetzgebungs- und Regulierungspolitik auf EU-Ebene geführt. Die neuen einheitlichen Mikromobilitätsvorschriften der EU, die 2026 offiziell umgesetzt werden, haben eine rote Compliance-Grenze gesetzt, die für alle großen Hardwarehersteller und Überseeverkäufer, die eine Expansion in den europäischen Markt planen, nicht überschritten werden darf. Der erste ist der **Standard für die maximale Geschwindigkeitsbegrenzung** auf der Ebene der toten Ordnung: Bei allen konformen E-Bikes, die auf öffentlichen Straßen fahren, muss die rein elektrische Unterstützung zu 100 % abgeschaltet werden, wenn die Geschwindigkeit 25 Kilometer pro Stunde erreicht, und die Nenndauerausgangsleistung des Motors darf 250 W nicht überschreiten. Jedes „verborgene“ Softwaresystem, das Hintertüren für Geschwindigkeitsbegrenzungen öffnet, muss mit schweren Strafen durch weltweite Zollabschaffung und hohen Bußgeldern rechnen. Zweitens wurden sehr detaillierte und starre Schwarz-Weiß-Dokumente erstellt, die sich auf den Raddurchmesser von Elektrorollern, Doppelbremsen und Doppelrücklichter bei Nacht sowie die in einigen Ländern geltenden Gesetze zum Tragen von Blendschutzhelmen beziehen. Markenhändler, die ins Ausland gehen, müssen auf den Seiten mit den technischen Parametern des Produkts und in den Werksanweisungen deutlich angeben: „100 % konform mit den Zertifizierungsspezifikationen EU 2026 CE/EN15194“. Nur auf diese Weise können sie die Compliance-Bedenken ausländischer Führungskräfte und Elite-Konsumenten vollständig ausräumen und langfristig die Vorteile einer Compliance-Verschiebung ins Ausland ausschöpfen.
Source: Euro International Press
Photo / Image: Image: EIPRESS editorial visual.
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